Sie übermitteln uns Ihre für das Scheidungsverfahren notwendigen Daten und Unterlagen über unser Online-Scheidungs-Formular.
Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit allen für Sie relevanten Informationen zum Verfahren und den zu erwartenden Kosten sowie die erforderliche Vollmacht.
Sie senden uns die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht- ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für Sie kostenpflichtig.
Nach Rücksendung der Vollmacht klären unsere familienrechtlich spezialisierten Anwälte mit Ihnen telefonisch oder wenn gewünscht in einem persönlichen Gespräch, Ihre offene Fragen und klären Sie über Besonderheiten, Ablauf und Dauer auf.
Hiernach erhalten Sie den Entwurf Ihres Scheidungsantrages zur Freigabe. Nach erfolgter Freigabe senden wir diesen an das zuständige Familiengericht.
Damit Sie über die Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahrens stets umfassend informiert sind, stellen wir Ihnen die in der Kanzlei eingehenden gerichtlichen Unterlagen per E-Mail zu.
Sind aus Sicht des Familiengerichts alle Voraussetzungen erfüllt, bestimmt dieses den Scheidungstermin. Im Vorfeld dieses Termins erörtern unsere Anwälte mit Ihnen auf Wunsch nochmals den Ablauf und gehen auf offene Fragen ein.
Zu Ihrer richterlichen Anhörung im Scheidungstermin werden Sie von einem Anwalt begleitet. Einvernehmliche Scheidungstermine bei Gericht dauern in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Mit der Rechtskraft des im Scheidungstermin ausgesprochenen Beschlusses, sind Sie geschieden.