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Online-Scheidung

Das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr ist Ihrem Fall bereits abgelaufen und Sie haben sich mit Ihrem Ehegatten über die Folgen der Trennung und Scheidung bereits geeinigt? Dann nutzen Sie die Vorteile der Online-Scheidung.

  • schnelle und unkomplizierte Beauftragung Ihres Scheidungsanwalts
  • transparente Kosten
  • Vertretung an allen deutschen Familiengerichten
  • individuelle anwaltliche Beratung zur Ehescheidung und Folgesachen auch ohne persönlichen Besuch

Bevor Sie sich zur Online-Scheidung entscheiden, möchten wir im Vorfeld häufig gestellte Fragen beantworten:

Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

Sie übermitteln uns Ihre für das Scheidungsverfahren notwendigen Daten und Unterlagen über unser Online-Scheidungs-Formular.

Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit allen für Sie relevanten Informationen zum Verfahren und den zu erwartenden Kosten sowie die erforderliche Vollmacht.

Sie senden uns die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht- ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für Sie kostenpflichtig.

Nach Rücksendung der Vollmacht klären unsere familienrechtlich spezialisierten Anwälte mit Ihnen telefonisch oder wenn gewünscht in einem persönlichen Gespräch, Ihre offene Fragen und klären Sie über Besonderheiten, Ablauf und Dauer auf.

Hiernach erhalten Sie den Entwurf Ihres Scheidungsantrages zur Freigabe. Nach erfolgter Freigabe senden wir diesen an das zuständige Familiengericht.

Damit Sie über die Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahrens stets umfassend informiert sind, stellen wir Ihnen die in der Kanzlei eingehenden gerichtlichen Unterlagen per E-Mail zu.

Sind aus Sicht des Familiengerichts alle Voraussetzungen erfüllt, bestimmt dieses den Scheidungstermin. Im Vorfeld dieses Termins erörtern unsere Anwälte mit Ihnen auf Wunsch nochmals den Ablauf und gehen auf offene Fragen ein.

Zu Ihrer richterlichen Anhörung im Scheidungstermin werden Sie von einem Anwalt begleitet. Einvernehmliche Scheidungstermine bei Gericht dauern in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Mit der Rechtskraft des im Scheidungstermin ausgesprochenen Beschlusses, sind Sie geschieden.

Welche Kosten erwarten mich bei einer Online-Scheidung?

Die anwaltlichen Gebühren richten sich in allen gerichtlichen Verfahren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Dieser wird im Laufe des Verfahrens vom Gericht festgesetzt. In Ehescheidungsverfahren bemisst sich der Gegenstandswert im Regelfall nach dem Dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten. Sind größere Vermögenswerte vorhanden, kann sich dies unter Umständen erhöhend auf den Gegenstandswert auswirken. Für den im Zuge des Scheidungsverfahrens von Amtswegen durchzuführenden Versorgungsausgleich erhöht sich der Gegenstandswert je Anrecht um 10 % des Gegenstandswertes für die Ehescheidung selbst. Ausgehend von diesem Gegenstandswert bemessen sich die anwaltlichen Gebühren nach der Gebührentabelle des RVG. Im gerichtlichen Verfahren entstehen in der Regel eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 und eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Hinzukommen können daneben unterschiedliche Auslagen sowie ggf. eine Einigungsgebühr.

Einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung erstellen wir Ihnen gerne kostenfrei auf Anfrage. Für Personen mit geringen Einkünften besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Ein entsprechendes Formular finden Sie » hier.

Für welche Fälle eignet sich die Online-Scheidung?

Wenn Sie und ihr getrenntlebender Ehegatte sich einvernehmlich über die mit der Trennung und Scheidung verbundenen Folgen verständigt haben, hierrüber ggf. sogar eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, ist die Online-Scheidung eine gute Möglichkeit für eine stressfreie Scheidung                   

Sind Streitpunkte zu den Themen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht gegeben oder herrscht zwischen den Ehegatten ein großes finanzielles Ungleichgewicht, empfehlen wir die herkömmliche Ehescheidung.

Kann die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden?

Im Ehescheidungsverfahren besteht nach § 114 FamFG Anwaltszwang. Im Regelfall werden die getrenntlebenden Ehegatten daher jeweils von eigenen Anwälten im Scheidungsverfahren vertreten. Eine Ausnahme hiervon besteht für einvernehmliche Ehescheidungen, bei denen nur einer der Ehegatten von einem Anwalt vertreten sein muss, wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Die Online-Scheidung kann sowohl mit einem, als auch zwei Anwälten durchgeführt werden.

Die Vorteile der Online-Scheidung haben Sie überzeugt? Durch Ausfüllen des folgenden » Formulars können Sie Ihre Online-Scheidung beauftragen.