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Scheidung & Folgesachen

Im Falle einer Trennung oder bevorstehenden Scheidung ist es wichtig, frühzeitig umfassend informiert zu sein.

So vermeiden Sie nicht nur finanzielle Nachteile, sondern wissen Ihre Scheidungsangelegenheit in geordneten Bahnen. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig und nicht erst mit Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres.

Trennungsjahr

Voraussetzung für die Ehescheidung ist der Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres. Dieses beginnt, sobald dem anderen Ehegatten die Trennung verkündet und diese tatsächlich eingetreten ist. Mit dem Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung kann der Trennungszeitpunkt eindeutig festgestellt werden. Leben die Ehegatten nach der Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung weiterhin zusammen, ist für das Aufrechterhalten des Getrenntlebens die strikte „Trennung von Tisch und Bett“ und das Einstellen gemeinsamer Versorgungsleistungen erforderlich.

Da es nicht selten zum Streit über den Trennungszeitpunkt kommt, empfiehlt es sich, sich den Trennungszeitpunkt vom anderen Ehegatten bestätigen zu lassen.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhaltsansprüche bestehen für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung. Ausgangspunkt für den Trennungsunterhalt sind die ehelichen Lebensverhältnisse, welche auch für die Trennungszeit wegen der ehelichen Solidarität beibehalten werden sollen. Die Bedürfnisse der Ehegatten sollen auch während der Trennungszeit umfassend gesichert sein.

Wir berechnen den Trennungsunterhalt und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Unberechtigte Ansprüche wehren wir erfolgreich für Sie ab.

Vermögens- auseinandersetzung

Nicht selten gibt es im Zuge der Trennung Streitigkeiten über vorhandenes Vermögen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung der Vermögensgegenstände und begleiten Sie bei sämtlichen Fragen zur Miteigentumsauseinandersetzung und Schuldhaftentlassung bei bestehenden gemeinsamen Verbindlichkeiten. Unser Anliegen ist es, diese Dinge möglichst vor der Ehescheidung umfassend für Sie geregelt zu haben.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der in der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften. Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die Anwartschaften, die der jeweilige Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, hälftig auf den anderen Ehegatten übertragen.

Der Versorgungsausgleich wird im Zuge des Ehescheidungsverfahrens von Amtswegen durchgeführt. Eine Ausnahme hiervon sind Ehen von kurzer Dauer mit einer Ehezeit von weniger als 3 Jahren. In diesen Fällen findet der Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Zugewinnausgleich

Haben die Ehegatten nichts anderes vereinbart, gilt für deutsche Ehen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, endet auch die Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichsansprüche entstehen können. Diese entstehen immer dann, wenn einer der Ehegatten in der Ehezeit mehr Vermögen hinzugewonnen hat, als der andere. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen der Ehegatten. Wenn der Zugewinn des einen Ehegatten denjenigen des anderen wertmäßig übersteigt, ist die Differenz nach dem Halbteilungsgrundsatz hälftig auszugleichen.  

Scheidungsfolgen- vereinbarung

Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Trennungs- und Scheidungsfolgen. Hierbei entwickeln wir mit Ihnen unter Einbeziehung Ihres getrenntlebenden Ehegatten eine Gesamtlösung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Notar und begleiten Sie von Beginn bis Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.